Die Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises informiert in der 6. Infomail über die Corona-Soforthilfe des Bundes und des Landes und das Programm „Hessen-Mikroliquidität.“.
In der 7. Infomail wird explizit auf Abhol- und Lieferdienste eingegangen:
Wichtiger Hinweis bezüglich der Regelung zu Abhol- und Lieferdiensten in der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus:
Die in § 1 Absatz 7 Nr. 10 der VO genannten Abhol- und Lieferdienste betreffen gewerbliche Abhol- und Lieferdienste, deren Geschäftsmodell in Abholung und Lieferung besteht. Für den Handel bedeutet dies, dass bei den Geschäften, die schließen müssen, auch keine Einzelabholung durch den Kunden erlaubt ist. Analog zum reinen Onlinehandel können Kunden jedoch telefonisch oder per Email etwas bestellen, was der Handel ihnen dann liefert. Die Abholung durch den Kunden ist nur in Gaststätten erlaubt.
Alle versendeten Newsletter sind auf der folgenden Internetseite jederzeit abrufbar: https://www.schwalm-eder-kreis.de/Aktuelles/Aktuelle-Informationen-zum-neuartigen-Coronavirus-Covid-19/Informationen-des-Landes-Hessen-fuer-Unternehmer.htm
Die Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises ist erreichbar unter:
Hotline-Nummer 0 56 81 / 7 75 – 485 oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!